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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Für das Midori Guesthouse (im Folgenden: Midori), Friedrich-Ebert-Straße 4 in
69221 Dossenheim

 

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Midori Guesthouse GmbH mit Dritten (Gast)
abgeschlossen werden. Diese Bedingungen sind im Midori sichtbar angebracht. Durch diese Tatsache allein sind sie den
Kunden, den Mietvertragsparteien sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des BGB, ausreichend zur Kenntnis gebracht.

2. Reservierungen

Durch die Annahme einer vom Gast vorgenommenen Reservierung ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.
Diese Vereinbarung von in Form einer Reservierung bestellten Zimmern ist für beide Vertragsparteien bindend. Die
Reservierung für bestellte, aber noch nicht bezahlte Zimmer gilt jeweils bis 18.00 Uhr des Anreisetages. Es besteht kein
Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Das Midori behält sich
das Recht vor, nach Ablauf der Reservierung die reservierten Zimmer anderweitig zu vermieten. Der Gast erhält durch
das Midori eine verbindliche Buchungs- bzw. Reservierungsnummer, auf ausdrücklichen Wunsch auch eine schriftliche
Reservierungsbestätigung.

3. Garantierte Reservierungen, Stornofristen

Eine garantierte Reservierung liegt dann vor, wenn der Gast die Übernachtungsdienstleistung mittels
Kreditkartennummer oder Firmenstempel und rechtsgültiger Unterschrift versehen bestätigt, und die bestellten Zimmer
nicht vor 18.00 Uhr am Anreisetag storniert. Bei Nichterscheinen des Gastes (No Show) wird der volle Betrag des
gebuchten Aufenthaltes abzüglich etwa ersparter Aufwendungen berechnet.
Für Buchungen mittels einer Firmenkundenvereinbarung oder eine Reservierung für mehr als 9 Zimmer pro Nacht
gelten die in diesen Verträgen vereinbarten Stornofristen und sonstigen Vereinbarungen.

4. Vorauszahlung des Übernachtungspreises

Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer, spätestens bei Anreise im
Midori, im Voraus zu bezahlen. Ausgenommen hiervon sind solche gebuchten Übernachtungsdienstleistungen, für die
eine Übernahme der Kosten durch ein Unternehmen oder sonstige Dritte im Vorfeld vereinbart wurde.

5. Mehrwertsteuer

Die Midori Guesthouse GmbH behält sich vor, im Fall von Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer, die Preise
entsprechend anzupassen.

6. Zahlungsmittel/Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnungen

Gültige Zahlungsmittel sind Bargeld in Euro, EC-Karte, MasterCard und Visa in Euro. Die Abgabe von
Dienstleistungen auf später zu bezahlende Rechnung ist nicht möglich.

7. Nutzungsmöglichkeiten reservierter Zimmer

Reservierte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages, sowie bis 11.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.

8. Haftungsrisiken der Gäste für eingebrachte Gegenstände

Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Midori, in den technischen Einrichtungen und
in der Lounge hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht. Ebenfalls als nicht eingebracht gelten Kraftfahrzeuge
und in diesem belassene Sachen sowie lebende Tiere. Das Midori ist nicht Verwahrer der vom Gast ins Gästezimmer
eingebrachten Gegenstände, gleich welcher Art diese auch sind, und haftet daher nicht für deren Schicksal; dies gilt
insbesondere für sogenannte Wertgegenstände. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Midori keine
Aufbewahrungsmöglichkeit in einem Haussafe oder ähnlichen Sicherheitsbehältnissen bietet. Die Einbringung durch den
Gast erfolgt daher auf dessen eigene Gefahr. Das Midori ist ebenfalls nicht Verwahrer für im Midori belassene Koffer,
Taschen oder Sonstiges, die nach Räumung der Zimmer im Haus, auch in dafür zur Verfügung stehenden Kofferräumen,
belassen und später abgeholt werden.

9. Mitgebrachte Speisen und Getränke

In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück im
Rahmen des Frühstücks-Buffets kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereiches (Bar,
Lounge, Dachterrasse) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen des Frühstücks-
Buffets ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt, außer in den Zimmern, die mit
einer Kücheneinrichtung ausgestattet sind.

10. Nichtrauchen im Hotel

Das Midori ist ein Nichtraucherhaus. Es ist daher untersagt, sowohl in den öffentlichen Bereichen, als auch in den
Gästezimmern zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat das Midori das Recht, vom Gast als Schadensersatz
für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht
möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 100,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag
ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn das Midori einen höheren oder der Gast einen geringeren Schaden nachweist.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist,
soweit der Vertragspartner der Midori Guesthouse GmbH Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, Heidelberg.

Stand 04/2011
Midori Guesthouse GmbH

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